Die Ukraine gehört zu den wenigen Ländern der Welt, in denen die Anwendung der meisten reproduktionsmedizinischen Verfahren, insbesondere die Leihmutterschaft, rechtlich zulässig ist. In diesem Bereich haben die ukrainischen Gesetzgeber einen fortschrittlicheren rechtlichen Rahmen geschaffen als viele ihrer europäischen Kollegen.
Die Leihmutterschaft ist für Frauen, die keine Gebärmutter haben oder an schweren Erkrankungen leiden, eine Möglichkeit, ein genetisch eigenes Kind zu bekommen. Bei dieser Form der Kinderwunschbehandlung wird ein Embryo in die Gebärmutter einer Leihmutter übertragen. Der Embryo entsteht durch die Befruchtung der Eizelle der genetischen Mutter mit den Spermien des genetischen Vaters. Die Leihmutter trägt das Kind neun Monate lang aus, ohne mit ihm genetisch verwandt zu sein. Das Neugeborene gilt genetisch und rechtlich als Kind des Ehepaares, dessen Embryo in der Klinik in die Gebärmutter der Leihmutter übertragen wurde.
Ukraine 🇺🇦 (Pawla Skoropadskoho-Straße 15 B, Kiew 01033, Ukraine)
Georgia 🇬🇪 (Sulkhan-Tsintsadze-Straße 23, Tbilisi 0160, Georgien)
Armenia 🇦🇲 (Abovyan-Straße 4, 56, Jerewan 0010, Armenien)
Kontaktieren Sie uns (Telefon, Viber, WhatsApp):
+380 97 688 4378Email:
tatsurrogacy@gmail.com