Unsere Priorität ist es, heterosexuellen oder homosexuellen Paaren, auch Alleinstehenden, dabei zu helfen, Eltern zu werden. Unterstützt von einem erfahrenen Team aus Anwälten und medizinischen Fachkräften, die auf Kinderwunschmedizin, assistierte Reproduktion und Leihmutterschaft spezialisiert sind, wissen wir, wie schwer es sein kann, diesen Schritt zu wagen und sich auf einen im Ausland durchgeführten Prozess einzulassen.
Die Sprachbarriere, die geografische Distanz und der rechtliche Aspekt können beängstigend sein;Aus diesem Grund kümmern wir uns um die gesamte administrative Abwicklung und pflegen den Kontakt zu den medizinischen Zentren vor Ort. Unser Ziel ist es, Sie während des gesamten Prozesses zu begleiten, damit Sie ihn mit Zuversicht und Gelassenheit erleben können.
Sie können sich mit unseren Eltern austauschen, die das Programm bereits erfolgreich durchlaufen haben. Wir haben schon vielen Paaren geholfen, sich ihren Traum von einer eigenen Familie zu erfüllen. Alle ihre Geschichten endeten mit der Geburt eines gesunden Kindes.
Unsere Eltern teilen ihre Eindrücke von dieser wunderschönen Erfahrung mit großer Freude mit uns.
Ethik und Respekt sind für uns von zentraler Bedeutung. Mit Spendern und Leihmüttern stehen wir regelmäßig persönlich in Kontakt, hören ihnen aufmerksam zu und sind rund um die Uhr für sie erreichbar. Es ist wichtig zu verstehen, dass sich eine Frau, die sich bereit erklärt, ein Kind für andere auszutragen, zunächst aus persönlichen Gründen dafür entscheidet. Sie ist sich ihrer Entscheidung und ihrer Rolle vollständig bewusst und weiß, dass sie mit der Unterzeichnung des Vertrags sämtliche Rechte am ungeborenen Kind abtritt.Sie wird umfassend über ihren rechtlichen Status informiert und kann daher keine Mutterschaft für das Kind beanspruchen.
Derzeit müssen in der Ukraine viele alleinerziehende Mütter allein für das Wohlergehen und die Zukunft ihrer Kinder sorgen. Mit ihrer Entscheidung, als Leihmutter tätig zu werden, möchten sie ihren Kindern bessere Lebensbedingungen und eine sicherere Zukunft ermöglichen. Die finanzielle Vergütung ermöglicht es ihnen zudem, persönliche Ziele und Träume zu verwirklichen, beispielsweise den Kauf eines Eigenheims oder die Finanzierung einer Ausbildung bzw. eines Studiums.
In der ukrainischen Kultur sind Leihmütter gesellschaftlich bekannt und werden teilweise als „pränatale Kindermädchen“ („prenatal nannies“) bezeichnet. Über die finanzielle Unterstützung hinaus betonen viele von ihnen die menschliche Bedeutung dieser Entscheidung und sind stolz darauf, Eltern bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches zu helfen.
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Nach der derzeit geltenden Gesetzgebung steht die Leihmutterschaft folgenden Personen offen:
• Verheirateten heterosexuellen Paaren (vorbehaltlich der gesetzlichen und medizinischen Voraussetzungen).
• Alleinstehenden Frauen (die im Dezember 2025 verabschiedete Gesetzgebung sieht kein gesetzliches Höchstalter für Wunscheltern vor. Die Zulassung richtet sich stattdessen nach der medizinischen Beurteilung durch die behandelnde Kinderwunschklinik).
• Alleinstehenden Männern, jedoch grundsätzlich nur, wenn sie der biologische Vater des Kindes sind (unter Verwendung ihrer eigenen Samenzellen).
Ja. Leihmutterschaft ist in Georgien seit 1997 legal.
Sie steht heterosexuellen Paaren mit einer medizinischen Indikation, die eine Schwangerschaft verhindert, offen. Die Wunscheltern werden direkt in die Geburtsurkunde eingetragen, und die Leihmutter hat keine elterlichen Rechte am Kind.
In der Ukraine wird die Leihmutterschaft durch mehrere Rechtsvorschriften geregelt:
Artikel 281 Absatz 7 des Zivilgesetzbuches der Ukraine bestimmt, dass sowohl volljährige Frauen als auch Männer aus medizinischen Gründen das Recht haben, Programme der assistierten Reproduktion gemäß den gesetzlich festgelegten Verfahren und Bedingungen in Anspruch zu nehmen.
Dies wird durch einen Erlass des Gesundheitsministeriums „Über die Genehmigung des Verfahrens zur Anwendung von Technologien der assistierten Reproduktion in der Ukraine“ bestätigt.
Eine Leihmutter ist eine Frau, die ein Kind für ein Paar austrägt, bei dem eine weibliche Unfruchtbarkeit vorliegt.
• psychische und körperliche Gesundheit;
• Alter;
• gesunde Lebensweise;
• Interessengebiete;
• Erfahrung als Leihmutter;
• eigene Kinder;
• Vorstrafen bzw. strafrechtlicher Hintergrund;
• bisherige Geburten;
• Unterstützung durch die Familie.
Das empfohlene Alter einer Leihmutter liegt zwischen 21 und 37 Jahren. Sie kann jedoch auch älter sein, sofern ihr Gesundheitszustand es ermöglicht, die Schwangerschaft bis zum Ende auszutragen.
Auch bei einem niedrigen AMH-Wert ist eine Schwangerschaft grundsätzlich möglich. Dabei können geeignete Behandlungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden, wobei die individuellen Voraussetzungen und Besonderheiten jeder Frau berücksichtigt werden.
Wenn trotz regelmäßigen ungeschützten Geschlechtsverkehrs über einen Zeitraum von einem Jahr keine Schwangerschaft eintritt und keine bekannten gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, wird in der Regel eine Abklärung der Fruchtbarkeit empfohlen.
Bei Frauen über 40 Jahren liegt die Schwangerschaftsrate bei einer IVF-Behandlung mit eigenen Eizellen bei höchstens 12 %.
Es wird empfohlen, nicht mehr als drei Versuche mit eigenen Eizellen durchzuführen. Wenn keine geeigneten Eizellen oder Embryonen gewonnen werden können oder nach dem Embryotransfer keine Schwangerschaft eintritt, kann eine IVF-Behandlung mit Spender-Eizellen in Betracht gezogen werden. Die Erfolgsrate kann dabei bereits beim ersten Versuch bei etwa 60 % liegen.
Da die Überlebensrate einer Eizelle nach dem Auftauen deutlich niedriger ist als die eines Embryos und eine genetische Untersuchung einer unbefruchteten Eizelle bei einer Patientin im fortgeschrittenen reproduktiven Alter nicht möglich ist, kann es bei einer Kinderwunschbehandlung vorzuziehen sein, Embryonen statt Eizellen einzufrieren.
● Störungen der Spermienproduktion in den Hoden (unzureichende Spermienzahl);
● Niedrige Testosteronwerte;
● Angeborene Erkrankungen, beispielsweise eine Fehlentwicklung der Hoden (Kryptorchismus / Hodenhochstand);
● Genetische Erkrankungen, wie beispielsweise Mukoviszidose;
● Krebsbehandlungen, beispielsweise durch Operation, Strahlentherapie oder Chemotherapie;
● Einnahme bestimmter Medikamente, die sich negativ auf die Spermatogenese (Spermienbildung) auswirken können.
● Hormonelle Störungen, entzündliche Prozesse und ein gestörtes vaginales Mikrobiom;
● Verschluss oder Verklebung der Eileiter;
● Endokrine Störungen;
● Endometriose;
● Erkrankungen der Gebärmutter, wie Verwachsungen, Myome, Polypen, Endometritis usw.
Die hohe Genauigkeit bei der Erkennung chromosomaler Auffälligkeiten (99,9 %) kann dazu beitragen, das Risiko für die Übertragung schwerwiegender genetischer Erkrankungen zu reduzieren und die Chancen für eine erfolgreiche Einnistung des Embryos deutlich zu erhöhen. Die NGS-Methode kann zudem das Risiko einer Fehlgeburt in der frühen Schwangerschaft verringern.
Ja. Angeborene Fehlbildungen oder genetische Erkrankungen treten bei etwa 3–5 % der Schwangerschaften auf. Eine Präimplantationsdiagnostik (PID) kann dazu beitragen, bestimmte genetische Veränderungen bereits vor dem Embryotransfer zu erkennen.
Die häufigste Chromosomenveränderung ist die Trisomie 21 (Down-Syndrom). Sie tritt bei etwa 1 von 800 Lebendgeburten auf.
Eine IVF (In-vitro-Fertilisation) wird in der Regel durchgeführt, wenn eine ausreichende Anzahl und Qualität der Spermien vorliegt, die anhand eines Spermiogramms beurteilt werden.Eine ICSI (intrazytoplasmatische Spermieninjektion) wird hingegen insbesondere empfohlen, wenn die Anzahl oder Qualität der Spermien deutlich eingeschränkt ist, beispielsweise bei Azoospermie, Teratozoospermie oder Oligozoospermie.
1. Die Entnahme des Nabelschnurblutes ist unkompliziert, schmerzfrei und sowohl für die Mutter als auch für das Kind gefahrlos;
2. Nabelschnurblut enthält bei der Geburt eine hohe Konzentration wertvoller hämatopoetischer Stammzellen, die bereits zur Behandlung von mehr als 80 Erkrankungen eingesetzt werden können;
3. Stammzellen aus Nabelschnurblut stellen eine Alternative zu Stammzellen aus Knochenmark und peripherem Blut dar. Sie können über Jahrzehnte konserviert werden;
4. Nabelschnurblut enthält besonders junge und teilungsfähige hämatopoetische Stammzellen.
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